PKV-Welt für Selbstständige

Wenn die PKV-Beiträge im Alter untragbar werden oder Beitragsrückstände entstehen, gibt es zwei gesetzliche Sicherheitsnetze: den Basistarif und den Notlagentarif. Beide sind keine idealen Lösungen, aber sie verhindern, dass Sie ohne Versicherungsschutz dastehen. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied, zeigt die Kosten und wann welcher Tarif greift.

format_quote
„Basistarif und Notlagentarif sind Sicherheitsnetze, nicht die erste Wahl. Der Tarifwechsel nach § 204 VVG sollte immer zuerst geprüft werden. Erst wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind, kommen Basis- oder Notlagentarif infrage."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Basistarif: GKV-Leistungen, Beitrag gedeckelt auf GKV-Höchstbeitrag
check_circle Notlagentarif: Nur bei Beitragsrückständen, minimaler Schutz
check_circle Tarifwechsel nach § 204 VVG ist fast immer die bessere Alternative

Der Basistarif (§ 152 VAG)

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, den jeder private Versicherer anbieten muss. Er steht jedem PKV-Versicherten offen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.

Merkmal Basistarif
Leistungsumfang Entspricht GKV-Niveau
Beitragsdeckelung Max. GKV-Höchstbeitrag (2026: 1.226,44 Euro mit Kind, 1.261,32 Euro kinderlos)
Bei Hilfebedürftigkeit Halbierung des Beitrags
Gesundheitsprüfung Keine
Altersrückstellungen Werden angerechnet
Wechsel möglich Ja, jederzeit, bei jedem PKV-Versicherer

Der Basistarif ist sinnvoll, wenn Ihr regulärer PKV-Beitrag den GKV-Höchstbeitrag übersteigt und ein Tarifwechsel nach § 204 VVG nicht ausreicht.

Nachteil: Die Vergütung für Ärzte ist im Basistarif gedeckelt. Das kann dazu führen, dass nicht alle Ärzte Basistarif-Patienten annehmen. Die medizinische Versorgung ist gesichert, aber die Arztwahl eingeschränkt.

Unterlagen zum Basistarif

Der Notlagentarif

Der Notlagentarif greift automatisch, wenn Sie Ihre PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können und Rückstände von mehr als zwei Monaten bestehen. Er ist kein freiwillig gewählter Tarif, sondern ein Auffangnetz.

Merkmal Notlagentarif
Leistungsumfang Nur akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft
Beitrag Deutlich reduziert (ca. 100 bis 150 Euro/Monat)
Dauer Bis die Beitragsrückstände beglichen sind
Rückkehr in regulären Tarif Ja, nach Begleichung der Schulden

Der Notlagentarif ist keine Lösung, sondern ein Notbehelf. Die Leistungen sind minimal, chronische Erkrankungen werden nicht behandelt, Vorsorge und Zahnbehandlung sind ausgeschlossen.

Basistarif vs. Notlagentarif vs. Tarifwechsel

Merkmal Tarifwechsel § 204 Basistarif Notlagentarif
Freiwillig Ja Ja Nein (automatisch bei Rückständen)
Leistungsniveau Anpassbar (Basis bis Premium) GKV-Niveau Nur Notfälle
Altersrückstellungen Bleiben erhalten Werden angerechnet Werden angerechnet
Beitrag Reduziert (bis -40 %) Max. GKV-Höchstbeitrag Ca. 100 bis 150 Euro
Rückkehr möglich In jeden Tarif des Versicherers In regulären Tarif (mit Gesundheitsprüfung) In regulären Tarif (nach Schuldenbegleichung)

Was tun, wenn der Beitrag untragbar wird?

Schritt 1: Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen. Ersparnis bis 40 % ohne Gesundheitsprüfung.

Schritt 2: Selbstbeteiligung erhöhen. Spart 6 bis 27 % je nach Stufe.

Schritt 3: Beitragsentlastungstarif prüfen (falls noch nicht vorhanden).

Schritt 4: Erst wenn alle drei Optionen ausgeschöpft sind, den Basistarif in Betracht ziehen.

Schritt 5: Den Notlagentarif vermeiden. Wenn Zahlungsschwierigkeiten drohen, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Versicherer über Stundung oder Ratenzahlung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich jederzeit in den Basistarif wechseln? expand_more
Ja. Der Wechsel ist jederzeit möglich, bei Ihrem eigenen oder einem anderen PKV-Versicherer. Keine Gesundheitsprüfung.
Kann ich vom Basistarif zurück in einen normalen Tarif? expand_more
Grundsätzlich ja, aber mit einer neuen Gesundheitsprüfung. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, kann der Rückwechsel teurer werden oder eingeschränkt sein.
Was passiert mit meinen Schulden im Notlagentarif? expand_more
Die Beitragsrückstände laufen weiter und werden verzinst. Sie müssen sie begleichen, um in den regulären Tarif zurückzukehren.
Kann ich als Selbstständiger in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln? expand_more
Ja. Der Basistarif steht bei jedem PKV-Versicherer offen. Ihre Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs werden übertragen.

Ihre PKV-Situation kostenlos analysieren

Lassen Sie sich unverbindlich beraten — wir prüfen Ihre Optionen und finden die beste Lösung für Ihre Situation.

Kostenlose Beratung anfragen
Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

Beratungstermin buchen arrow_forward
calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Rechner