Der Basistarif (§ 152 VAG)
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, den jeder private Versicherer anbieten muss. Er steht jedem PKV-Versicherten offen, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
| Merkmal | Basistarif |
|---|---|
| Leistungsumfang | Entspricht GKV-Niveau |
| Beitragsdeckelung | Max. GKV-Höchstbeitrag (2026: 1.226,44 Euro mit Kind, 1.261,32 Euro kinderlos) |
| Bei Hilfebedürftigkeit | Halbierung des Beitrags |
| Gesundheitsprüfung | Keine |
| Altersrückstellungen | Werden angerechnet |
| Wechsel möglich | Ja, jederzeit, bei jedem PKV-Versicherer |
Der Basistarif ist sinnvoll, wenn Ihr regulärer PKV-Beitrag den GKV-Höchstbeitrag übersteigt und ein Tarifwechsel nach § 204 VVG nicht ausreicht.
Nachteil: Die Vergütung für Ärzte ist im Basistarif gedeckelt. Das kann dazu führen, dass nicht alle Ärzte Basistarif-Patienten annehmen. Die medizinische Versorgung ist gesichert, aber die Arztwahl eingeschränkt.
Der Notlagentarif
Der Notlagentarif greift automatisch, wenn Sie Ihre PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können und Rückstände von mehr als zwei Monaten bestehen. Er ist kein freiwillig gewählter Tarif, sondern ein Auffangnetz.
| Merkmal | Notlagentarif |
|---|---|
| Leistungsumfang | Nur akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft |
| Beitrag | Deutlich reduziert (ca. 100 bis 150 Euro/Monat) |
| Dauer | Bis die Beitragsrückstände beglichen sind |
| Rückkehr in regulären Tarif | Ja, nach Begleichung der Schulden |
Der Notlagentarif ist keine Lösung, sondern ein Notbehelf. Die Leistungen sind minimal, chronische Erkrankungen werden nicht behandelt, Vorsorge und Zahnbehandlung sind ausgeschlossen.
Basistarif vs. Notlagentarif vs. Tarifwechsel
| Merkmal | Tarifwechsel § 204 | Basistarif | Notlagentarif |
|---|---|---|---|
| Freiwillig | Ja | Ja | Nein (automatisch bei Rückständen) |
| Leistungsniveau | Anpassbar (Basis bis Premium) | GKV-Niveau | Nur Notfälle |
| Altersrückstellungen | Bleiben erhalten | Werden angerechnet | Werden angerechnet |
| Beitrag | Reduziert (bis -40 %) | Max. GKV-Höchstbeitrag | Ca. 100 bis 150 Euro |
| Rückkehr möglich | In jeden Tarif des Versicherers | In regulären Tarif (mit Gesundheitsprüfung) | In regulären Tarif (nach Schuldenbegleichung) |
Was tun, wenn der Beitrag untragbar wird?
Schritt 1: Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen. Ersparnis bis 40 % ohne Gesundheitsprüfung.
Schritt 2: Selbstbeteiligung erhöhen. Spart 6 bis 27 % je nach Stufe.
Schritt 3: Beitragsentlastungstarif prüfen (falls noch nicht vorhanden).
Schritt 4: Erst wenn alle drei Optionen ausgeschöpft sind, den Basistarif in Betracht ziehen.
Schritt 5: Den Notlagentarif vermeiden. Wenn Zahlungsschwierigkeiten drohen, sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Versicherer über Stundung oder Ratenzahlung.