PKV-Welt für Selbstständige

Als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie freiwillig versichert. Das bedeutet: Andere Beitragsregeln als für Angestellte, kein automatisches Krankengeld und die Berücksichtigung aller Einkunftsarten. Gleichzeitig bietet die gesetzliche Krankenkasse Vorteile, die die private Krankenversicherung nicht hat: einkommensabhängige Beiträge, Familienversicherung und keine Gesundheitsprüfung. Dieser Ratgeber erklärt alle Regeln, zeigt die konkreten Beiträge für 2026 und vergleicht mit der privaten Alternative.

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„Viele Selbstständige unterschätzen, dass in der freiwilligen GKV alle Einkunftsarten zum Beitrag herangezogen werden. Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Unterhaltszahlungen: alles zählt. Rechnen Sie ehrlich, bevor Sie sich entscheiden."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Alle Einkunftsarten in die Kalkulation einbeziehen
check_circle Krankengeld-Wahltarif prüfen (nicht automatisch enthalten)
check_circle Kassenwechsel nutzen: Zusatzbeiträge variieren stark

Was bedeutet freiwillige GKV-Mitgliedschaft?

Selbstständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V versicherungsfrei. Wenn Sie sich trotzdem für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, sind Sie freiwillig versichert. Der Unterschied zu pflichtversicherten Angestellten: Ihr Beitrag wird auf die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berechnet (§ 240 SGB V), nicht nur auf das Gehalt. Und Sie haben keinen automatischen Krankengeldanspruch.

Die freiwillige Mitgliedschaft steht jedem Selbstständigen offen, unabhängig von Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Ablehnung.

Beratung zur freiwilligen GKV

Voraussetzungen für die freiwillige GKV

Grundsätzlich kann sich jeder Selbstständige freiwillig gesetzlich versichern. Es gibt zwei typische Einstiegswege:

Weiterversicherung: Wenn Sie vor der Selbstständigkeit gesetzlich versichert waren (z.B. als Angestellter), können Sie die Mitgliedschaft nahtlos fortführen. Innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht müssen Sie die freiwillige Weiterversicherung bei Ihrer Kasse beantragen (§ 9 SGB V).

Neueintritt: Wenn Sie bisher privat versichert waren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Ab 55 Jahren ist der Eintritt in die GKV praktisch unmöglich. Für jüngere Selbstständige gibt es Wege, etwa über eine versicherungspflichtige Anstellung.

Beitragsberechnung: Was zählt alles?

In der freiwilligen GKV wird der Beitrag auf alle Einkunftsarten erhoben. Das umfasst: Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen und Pachterträge, Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden), sonstige Einkünfte (Renten, Unterhalt) und Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (falls vorhanden).

Die Berechnung: Ihr Gesamteinkommen (mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro, maximal die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro) wird mit dem Beitragssatz multipliziert: 14,6 % allgemeiner Satz plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %). Hinzu kommt die Pflegeversicherung.

Mindest- und Höchstbeitrag 2026

Kennzahl Wert 2026
Mindestbemessungsgrundlage 1.318,33 Euro/Monat
Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro/Monat
Mindestbeitrag (mit Krankengeld, 1 Kind) 278 Euro/Monat
Höchstbeitrag (mit Kind, inkl. PV) 1.226,44 Euro/Monat
Höchstbeitrag (kinderlos, inkl. PV) 1.261,32 Euro/Monat
Zusatzbeitrag Spanne 2,18 % bis 4,39 %

Auch wenn Sie weniger als 1.318,33 Euro monatlich verdienen, berechnet die Kasse Ihren Beitrag auf mindestens diesen Betrag. Das ergibt einen Mindestbeitrag von 278 Euro monatlich (mit Krankengeld-Wahltarif).

Familienversicherung: Wer wird mitversichert?

Die beitragsfreie Familienversicherung ist einer der größten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert, sofern ihr eigenes Einkommen 538 Euro monatlich nicht übersteigt (Minijob-Grenze: 556 Euro).

In der privaten Krankenversicherung zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag. Für Kinder liegt der Durchschnitt bei 175 Euro monatlich. Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Ehepartner ohne Einkommen kann die Familienversicherung in der GKV einen Vorteil von 500 bis 800 Euro monatlich gegenüber der PKV bedeuten.

Krankengeld: Optional und wichtig

Als freiwillig versicherter Selbstständiger haben Sie keinen automatischen Krankengeldanspruch. Sie können den Krankengeld-Wahltarif hinzuwählen, was den Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte erhöht (14,6 % statt 14,0 %).

Mit dem Wahltarif erhalten Sie ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld in Höhe von 70 % Ihres Bruttoeinkommens, maximal 135,63 Euro pro Tag (2026). Das Krankengeld wird bis zu 78 Wochen für dieselbe Erkrankung gezahlt.

Ohne den Wahltarif stehen Sie bei längerer Krankheit ohne Einkommensersatz da. Für die meisten Selbstständigen ist der Wahltarif empfehlenswert. Alternativ können Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

GKV vs. PKV: Der Vergleich für Ihre Situation

Kriterium Freiwillige GKV Private Krankenversicherung
Beitrag basiert auf Einkommen (alle Einkunftsarten) Alter, Gesundheit, Tarif
Arbeitgeberzuschuss Nein (für Selbstständige) Nein (für Selbstständige)
Familienversicherung Ja, beitragsfrei Nein, jedes Mitglied zahlt
Gesundheitsprüfung Keine Ja, Ablehnung möglich
Beitragsentwicklung Steigend durch Zusatzbeitragserhöhungen und steigende BBG Steigend, Ø 3,3 % p.a.
Leistungsumfang Gesetzlich festgelegt Vertraglich, oft umfangreicher
Rückkehr möglich Jederzeit als freiwillig Versicherter Ab 55 Jahren praktisch unmöglich

Beitragsanpassung: So läuft es praktisch

Die Krankenkasse setzt Ihren Beitrag zunächst vorläufig fest, meist auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids. Sobald ein neuer Bescheid vorliegt, wird der Beitrag rückwirkend angepasst.

Steigt Ihr Einkommen, steigt der Beitrag. Sinkt es, sinkt auch der Beitrag (bis zur Mindestbemessungsgrundlage). Planen Sie einen finanziellen Puffer für mögliche Nachzahlungen ein, wenn Ihr tatsächliches Einkommen höher ist als die vorläufige Schätzung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich jederzeit von der GKV in die PKV wechseln? expand_more
Ja. Als Selbstständiger sind Sie versicherungsfrei und können jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln, sofern Sie die Gesundheitsprüfung bestehen. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt Ihnen vorab, ob und zu welchen Konditionen.
Werden Kapitalerträge beim GKV-Beitrag berücksichtigt? expand_more
Ja. Als freiwillig Versicherter fließen alle Einkunftsarten in die Beitragsberechnung ein, einschließlich Kapitalerträge, Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte (§ 240 SGB V).
Kann ich die Krankenkasse wechseln? expand_more
Ja, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Der Wechsel kann sich lohnen: Die Zusatzbeiträge reichen 2026 von 2,18 % bis 4,39 %. Bei einem Einkommen von 4.000 Euro spart der Wechsel zur günstigsten Kasse bis zu 89 Euro monatlich.
Was passiert mit meiner GKV bei einer Geschäftsaufgabe? expand_more
Ihre freiwillige Mitgliedschaft bleibt bestehen. Wenn Sie in ein Angestelltenverhältnis wechseln und unter der JAEG von 77.400 Euro (2026) verdienen, werden Sie automatisch pflichtversichert.
Ist der Mindestbeitrag verhandelbar? expand_more
Nein. Die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro ist gesetzlich festgelegt. Auch bei einem tatsächlichen Einkommen von 500 Euro zahlen Sie den Mindestbeitrag.

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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