Warum lehnt die private Krankenversicherung ab?
Private Versicherer haben keine Annahmepflicht. Sie kalkulieren das Risiko jedes Antragstellers individuell. Wenn das erwartete Leistungsrisiko zu hoch ist, kann der Versicherer den Antrag ablehnen.
Typische Ablehnungsgründe sind: aktive Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen mit kurzem rezidivfreiem Zeitraum, schwere psychische Erkrankungen mit laufender Behandlung, HIV-Infektion, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz), aktive Suchterkrankungen und multiple schwere Vorerkrankungen in Kombination.
Nicht jede Vorerkrankung führt zur Ablehnung. Viele Erkrankungen werden mit einem Risikozuschlag (bis zu 30 % auf die Prämie) oder einem Leistungsausschluss gelöst. Eine Ablehnung ist die schärfste Reaktion und betrifft nur einen kleinen Teil der Antragsteller.
Das HIS-System: Was passiert mit der Ablehnung?
Ein formaler Antrag, der abgelehnt wird, kann im Hinweis- und Informationssystem (HIS) gespeichert werden. Andere Versicherer sehen diesen Eintrag und wissen, dass bereits eine Ablehnung vorlag.
Das Problem: Ein HIS-Eintrag erschwert künftige Anträge bei anderen Versicherern. Auch wenn der Ablehnungsgrund bei einem anderen Anbieter kein Problem wäre, führt der Eintrag zu erhöhter Skepsis.
Deshalb ist die anonyme Risikovoranfrage so wichtig: Sie erfolgt ohne Namensnennung und erzeugt keinen HIS-Eintrag. Wenn Sie die Voranfrage nutzen, bevor Sie einen formalen Antrag mit Gesundheitsprüfung stellen, kommt es gar nicht erst zur Ablehnung.
Option 1: Der Basistarif
Jeder private Krankenversicherer ist gesetzlich verpflichtet, den Basistarif nach § 152 VAG anzubieten. Er ist ohne Gesundheitsprüfung zugänglich und steht Ihnen auch nach einer Ablehnung offen.
| Merkmal | Basistarif |
|---|---|
| Gesundheitsprüfung | Keine |
| Leistungsumfang | Entspricht GKV-Niveau |
| Beitrag | Maximal GKV-Höchstbeitrag (2026: 1.226,44 Euro mit Kind, 1.261,32 Euro kinderlos) |
| Bei Hilfebedürftigkeit | Halbierung des Beitrags |
| Altersrückstellungen | Werden angerechnet |
Der Basistarif ist die Sicherheitsstufe, nicht die Ideallösung. Die Leistungen sind auf GKV-Niveau beschränkt, und die Vergütung für Ärzte ist gedeckelt, was in der Praxis dazu führen kann, dass nicht alle Ärzte Basistarif-Patienten annehmen.
Option 2: Bei anderen Versicherern anfragen
Die Bewertungskriterien variieren erheblich zwischen Versicherern. Was bei einem Anbieter zur Ablehnung führt, kann bei einem anderen mit einem Risikozuschlag oder sogar zu regulären Konditionen angenommen werden.
Der richtige Weg: Nutzen Sie die anonyme Risikovoranfrage, um bei mehreren Versicherern gleichzeitig anzufragen. Da die Voranfrage anonym erfolgt, weiß kein Versicherer von der vorherigen Ablehnung. Sie erhalten einen objektiven Überblick über Ihre Chancen am Markt.
Option 3: Gesetzliche Krankenversicherung
Als Selbstständiger steht Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung jederzeit offen. Es gibt keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung und keinen HIS-Eintrag. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen: mindestens 278 Euro monatlich (mit Krankengeld), maximal 1.261,32 Euro monatlich (kinderlos, 2026).
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige mit Vorerkrankungen oft die pragmatische Lösung. Sie bietet einen soliden Grundschutz, Familienversicherung für Ehepartner und Kinder (bis 538 Euro Monatseinkommen) und keine gesundheitsbezogenen Einschränkungen.
Prävention: Ablehnung vermeiden
Die effektivste Strategie ist Prävention. Stellen Sie nie einen formalen PKV-Antrag, ohne vorher eine anonyme Risikovoranfrage gemacht zu haben. Die Voranfrage zeigt Ihnen:
• Welche Versicherer Sie aufnehmen würden
• Zu welchen Konditionen (regulär, mit Zuschlag, mit Ausschluss)
• Welche Versicherer wahrscheinlich ablehnen würden
Mit diesen Informationen stellen Sie den formalen Antrag nur bei einem Versicherer, der Sie voraussichtlich annimmt. Eine Ablehnung und ein HIS-Eintrag werden damit praktisch ausgeschlossen.