Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?
Die Gesundheitsprüfung ist kein ärztlicher Termin. Sie besteht aus einem Fragenkatalog, den der Versicherer Ihnen zuschickt. Sie beantworten die Fragen schriftlich, basierend auf Ihren eigenen Angaben und Ihren Patientenakten.
Der typische Ablauf: Sie erhalten den Gesundheitsfragebogen als Teil des Antragsformulars. Sie füllen ihn aus und senden ihn zurück. Der Versicherer prüft Ihre Angaben, eventuell fordert er zusätzliche Unterlagen an (Arztberichte, Befunde). Innerhalb von zwei bis vier Wochen erhalten Sie das Ergebnis: Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung.
Kosten entstehen Ihnen keine. Der Fragebogen ist Teil des Antragsprozesses. Falls Ihr Arzt Unterlagen bereitstellen muss, können geringe Gebühren für Kopien anfallen.
Welche Fragen werden gestellt?
Die Gesundheitsfragen decken ein breites Spektrum ab. Hier die häufigsten Themenbereiche:
Aktuelle Behandlungen: Befinden Sie sich in ärztlicher Behandlung? Welche Medikamente nehmen Sie ein?
Stationäre Aufenthalte: Waren Sie in den letzten drei bis fünf Jahren im Krankenhaus?
Chronische Erkrankungen: Bestehen Diabetes, Bluthochdruck, Asthma oder andere dauerhafte Diagnosen, die zu Risikozuschlägen führen könnten?
Psychische Gesundheit: Waren Sie in den letzten drei Jahren in psychotherapeutischer Behandlung?
Bewegungsapparat: Bestehen Erkrankungen an Rücken, Gelenken oder Muskeln?
Vorgeschichte: Wurde eine Krebserkrankung diagnostiziert? Bestehen Allergien, Hauterkrankungen? Sind Operationen geplant?
Die Fragen beziehen sich auf einen definierten Rückblickszeitraum. Behandlungen, die länger zurückliegen, müssen nicht angegeben werden.
Der Rückblickszeitraum: Wie weit schauen Versicherer?
Jeder Versicherer definiert eigene Rückblickszeiträume. Typische Spannen sind:
| Bereich | Rückblickszeitraum |
|---|---|
| Ambulante Behandlungen | 3 bis 5 Jahre |
| Stationäre Behandlungen | 5 bis 10 Jahre |
| Psychotherapie | 3 bis 5 Jahre |
| Krebserkrankungen | 5 bis 10 Jahre |
| Chronische Erkrankungen | Unbegrenzt (sofern aktuell bestehend) |
Liegt eine Behandlung außerhalb des Rückblickszeitraums und besteht keine aktuelle Erkrankung, müssen Sie diese nicht angeben. Chronische Erkrankungen, die weiterhin bestehen, fallen nicht unter den Rückblickszeitraum.
Typische Ablehnungsgründe
Nicht jede Vorerkrankung führt zur Ablehnung. Die Versicherer differenzieren nach Schwere und Behandlungsstatus.
Häufige Gründe für eine Ablehnung: Aktive Krebserkrankungen, schwere psychische Erkrankungen mit laufender Behandlung, HIV-Infektion, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Suchterkrankungen mit aktuellem Befund.
Häufige Gründe für Risikozuschläge (bis zu 30 % auf die Prämie): Leichter Bluthochdruck (medikamentös eingestellt), abgeschlossene Psychotherapie (je nach Dauer und Diagnose), überstandene Krebserkrankung (nach mehreren rezidivfreien Jahren), Allergien und Neurodermitis, Rückenprobleme.
In der Regel unproblematisch: Gelegentliche Arztbesuche wegen Erkältung, Vorsorgeuntersuchungen, abgeschlossene Behandlungen ohne Folgebeschwerden, Brillenträger.
§ 19 VVG: Die Anzeigepflicht
Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG ist eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen beim PKV-Eintritt. Sie verpflichtet Sie, alle gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Was passiert bei falschen Angaben? Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, wenn die Falschangabe vorsätzlich oder grob fahrlässig war. Das kann bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geschehen. Im schlimmsten Fall verweigert der Versicherer die Leistung, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.
Die Regel ist einfach: Beantworten Sie jede Frage ehrlich. Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig. Bei uns können Sie im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage klären, wie Ihre Gesundheitshistorie bewertet wird, ohne dass daraus ein Risiko entsteht.
Das HIS: Datenaustausch zwischen Versicherern
Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine gemeinsame Datenbank der Versicherungsbranche. Wenn Sie einen formalen PKV-Antrag stellen und dieser abgelehnt wird, kann der Versicherer einen Eintrag im HIS vornehmen. Andere Versicherer können diesen Eintrag einsehen.
Ein HIS-Eintrag ist keine Blacklist, aber er kann künftige Anträge erschweren. Ein neuer Versicherer sieht, dass bereits eine Ablehnung vorlag, und wird genauer prüfen.
Deshalb ist die anonyme Risikovoranfrage so wertvoll: Sie erfolgt ohne Namensnennung und erzeugt keinen HIS-Eintrag. Selbst wenn das Ergebnis negativ ausfällt, bleibt Ihr Profil unbelastet. Sie können danach bei anderen Versicherern anfragen oder sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, ohne Nachteile.
Der sichere Weg: Anonyme Risikovoranfrage
Die anonyme Risikovoranfrage ist das beste Werkzeug, um das Risiko der Gesundheitsprüfung zu minimieren und Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vorab zu kennen. Sie übermitteln Ihre Gesundheitsdaten anonymisiert. Wir stellen Anfragen bei mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen zu nennen. Die Versicherer bewerten Ihre Angaben und teilen mit, ob sie Sie aufnehmen würden, zu welchen Konditionen und ob Einschränkungen gelten.
Innerhalb von ein bis zwei Wochen erhalten Sie konkrete Rückmeldungen. Erst wenn Sie sich für einen Versicherer entscheiden und den formalen Antrag stellen, wird Ihr Name genannt. Bis dahin weiß kein Versicherer, wer Sie sind.