PKV-Welt für Selbstständige

Wer in die private Krankenversicherung eintreten möchte, kommt an der Gesundheitsprüfung nicht vorbei. Anders als die gesetzliche Krankenkasse haben private Versicherer keine Annahmepflicht. Ihr Gesundheitszustand bestimmt, ob Sie aufgenommen werden, zu welchen Konditionen und ob Einschränkungen gelten. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf, zeigt typische Fragen und Ablehnungsgründe und wie Sie mit einer anonymen Risikovoranfrage auf der sicheren Seite sind.

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„Die Gesundheitsprüfung ist kein Grund zur Panik, aber ein Grund zur Sorgfalt. Falsche oder unvollständige Angaben können den Vertrag Jahre später gefährden. Der klügste Schritt: Prüfen Sie Ihre Chancen anonym, bevor Sie einen formalen Antrag stellen."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Anonyme Risikovoranfrage ist kostenlos und hinterlässt keinen HIS-Eintrag
check_circle § 19 VVG ernst nehmen: Falsche Angaben können zur Leistungsverweigerung führen
check_circle HIS ist keine Blacklist, mit Voranfrage umgehen Sie es komplett

Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab?

Die Gesundheitsprüfung ist kein ärztlicher Termin. Sie besteht aus einem Fragenkatalog, den der Versicherer Ihnen zuschickt. Sie beantworten die Fragen schriftlich, basierend auf Ihren eigenen Angaben und Ihren Patientenakten.

Der typische Ablauf: Sie erhalten den Gesundheitsfragebogen als Teil des Antragsformulars. Sie füllen ihn aus und senden ihn zurück. Der Versicherer prüft Ihre Angaben, eventuell fordert er zusätzliche Unterlagen an (Arztberichte, Befunde). Innerhalb von zwei bis vier Wochen erhalten Sie das Ergebnis: Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, Annahme mit Leistungsausschluss oder Ablehnung.

Kosten entstehen Ihnen keine. Der Fragebogen ist Teil des Antragsprozesses. Falls Ihr Arzt Unterlagen bereitstellen muss, können geringe Gebühren für Kopien anfallen.

Beratung zur Gesundheitsprüfung

Welche Fragen werden gestellt?

Die Gesundheitsfragen decken ein breites Spektrum ab. Hier die häufigsten Themenbereiche:

Aktuelle Behandlungen: Befinden Sie sich in ärztlicher Behandlung? Welche Medikamente nehmen Sie ein?

Stationäre Aufenthalte: Waren Sie in den letzten drei bis fünf Jahren im Krankenhaus?

Chronische Erkrankungen: Bestehen Diabetes, Bluthochdruck, Asthma oder andere dauerhafte Diagnosen, die zu Risikozuschlägen führen könnten?

Psychische Gesundheit: Waren Sie in den letzten drei Jahren in psychotherapeutischer Behandlung?

Bewegungsapparat: Bestehen Erkrankungen an Rücken, Gelenken oder Muskeln?

Vorgeschichte: Wurde eine Krebserkrankung diagnostiziert? Bestehen Allergien, Hauterkrankungen? Sind Operationen geplant?

Die Fragen beziehen sich auf einen definierten Rückblickszeitraum. Behandlungen, die länger zurückliegen, müssen nicht angegeben werden.

Der Rückblickszeitraum: Wie weit schauen Versicherer?

Jeder Versicherer definiert eigene Rückblickszeiträume. Typische Spannen sind:

Bereich Rückblickszeitraum
Ambulante Behandlungen 3 bis 5 Jahre
Stationäre Behandlungen 5 bis 10 Jahre
Psychotherapie 3 bis 5 Jahre
Krebserkrankungen 5 bis 10 Jahre
Chronische Erkrankungen Unbegrenzt (sofern aktuell bestehend)

Liegt eine Behandlung außerhalb des Rückblickszeitraums und besteht keine aktuelle Erkrankung, müssen Sie diese nicht angeben. Chronische Erkrankungen, die weiterhin bestehen, fallen nicht unter den Rückblickszeitraum.

Typische Ablehnungsgründe

Nicht jede Vorerkrankung führt zur Ablehnung. Die Versicherer differenzieren nach Schwere und Behandlungsstatus.

Häufige Gründe für eine Ablehnung: Aktive Krebserkrankungen, schwere psychische Erkrankungen mit laufender Behandlung, HIV-Infektion, schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Suchterkrankungen mit aktuellem Befund.

Häufige Gründe für Risikozuschläge (bis zu 30 % auf die Prämie): Leichter Bluthochdruck (medikamentös eingestellt), abgeschlossene Psychotherapie (je nach Dauer und Diagnose), überstandene Krebserkrankung (nach mehreren rezidivfreien Jahren), Allergien und Neurodermitis, Rückenprobleme.

In der Regel unproblematisch: Gelegentliche Arztbesuche wegen Erkältung, Vorsorgeuntersuchungen, abgeschlossene Behandlungen ohne Folgebeschwerden, Brillenträger.

§ 19 VVG: Die Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG ist eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen beim PKV-Eintritt. Sie verpflichtet Sie, alle gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Was passiert bei falschen Angaben? Der Versicherer kann den Vertrag anfechten, wenn die Falschangabe vorsätzlich oder grob fahrlässig war. Das kann bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss geschehen. Im schlimmsten Fall verweigert der Versicherer die Leistung, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.

Die Regel ist einfach: Beantworten Sie jede Frage ehrlich. Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig. Bei uns können Sie im Rahmen der anonymen Risikovoranfrage klären, wie Ihre Gesundheitshistorie bewertet wird, ohne dass daraus ein Risiko entsteht.

Das HIS: Datenaustausch zwischen Versicherern

Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist eine gemeinsame Datenbank der Versicherungsbranche. Wenn Sie einen formalen PKV-Antrag stellen und dieser abgelehnt wird, kann der Versicherer einen Eintrag im HIS vornehmen. Andere Versicherer können diesen Eintrag einsehen.

Ein HIS-Eintrag ist keine Blacklist, aber er kann künftige Anträge erschweren. Ein neuer Versicherer sieht, dass bereits eine Ablehnung vorlag, und wird genauer prüfen.

Deshalb ist die anonyme Risikovoranfrage so wertvoll: Sie erfolgt ohne Namensnennung und erzeugt keinen HIS-Eintrag. Selbst wenn das Ergebnis negativ ausfällt, bleibt Ihr Profil unbelastet. Sie können danach bei anderen Versicherern anfragen oder sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, ohne Nachteile.

Der sichere Weg: Anonyme Risikovoranfrage

Die anonyme Risikovoranfrage ist das beste Werkzeug, um das Risiko der Gesundheitsprüfung zu minimieren und Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vorab zu kennen. Sie übermitteln Ihre Gesundheitsdaten anonymisiert. Wir stellen Anfragen bei mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen zu nennen. Die Versicherer bewerten Ihre Angaben und teilen mit, ob sie Sie aufnehmen würden, zu welchen Konditionen und ob Einschränkungen gelten.

Innerhalb von ein bis zwei Wochen erhalten Sie konkrete Rückmeldungen. Erst wenn Sie sich für einen Versicherer entscheiden und den formalen Antrag stellen, wird Ihr Name genannt. Bis dahin weiß kein Versicherer, wer Sie sind.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich alle Arztbesuche angeben? expand_more
Nur die innerhalb des abgefragten Rückblickszeitraums. Routineuntersuchungen und Vorsorge sind in der Regel unproblematisch, müssen aber angegeben werden, wenn danach gefragt wird.
Was passiert, wenn ich etwas vergesse? expand_more
Ein versehentliches Vergessen wird anders bewertet als vorsätzliches Verschweigen. Trotzdem kann es zum Problem werden, wenn der Versicherer die fehlende Angabe später entdeckt. Geben Sie im Zweifel lieber mehr an.
Kann ich die Gesundheitsprüfung umgehen? expand_more
Nein. Jeder PKV-Versicherer führt eine Gesundheitsprüfung durch. Der Basistarif nach § 152 VAG erfordert keine Gesundheitsprüfung, bietet aber nur Leistungen auf GKV-Niveau.
Wie lange dauert die Bearbeitung? expand_more
Typischerweise zwei bis vier Wochen. Bei Rückfragen oder Anforderung zusätzlicher Unterlagen kann es länger dauern.
Können Vorerkrankungen nach einigen Jahren keine Rolle mehr spielen? expand_more
Ja. Wenn eine Erkrankung abgeschlossen ist und der Rückblickszeitraum verstrichen ist, muss sie nicht mehr angegeben werden. Chronische Erkrankungen, die weiterhin bestehen, sind davon ausgenommen.
Was kostet die anonyme Risikovoranfrage? expand_more
Nichts. Sie ist gebührenfrei, unverbindlich und hinterlässt keinen HIS-Eintrag.

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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