PKV-Welt für Selbstständige

Selbstständige haben keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. Wenn Sie länger als ein paar Tage ausfallen, fehlt das Einkommen. Die Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke. Ob als GKV-Wahltarif oder als private Zusatzversicherung: Die richtige Absicherung hängt von Ihren Fixkosten, Ihren Rücklagen und Ihrer Versicherungssituation ab.

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„Krankentagegeld ist für Selbstständige keine Luxusoption, sondern existenzieller Schutz. Ohne Absicherung stehen Sie nach sechs Wochen Krankheit mit null Einkommen da. Die Kosten für eine solide Absicherung sind überschaubar."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Tagessatz an Ihren Fixkosten orientieren, nicht am Umsatz
check_circle Karenzzeit an die Rücklage anpassen: Wenig Reserve = kurze Karenz
check_circle GKV-Krankengeld (ab Tag 43) mit privatem KTG (ab Tag 14) kombinierbar

Warum Krankentagegeld für Selbstständige existenziell ist

Angestellte erhalten bei Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach bis zu 78 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse. Selbstständige haben diesen Schutz nicht automatisch.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Krankengeld nur mit dem Wahltarif (Beitragssatz 14,6 % statt 14,0 %). Und auch dann erst ab dem 43. Krankheitstag. Die ersten 42 Tage sind ungesichert.

In der privaten Krankenversicherung ist Krankentagegeld ein separater Baustein, der zusätzlich zum Haupttarif abgeschlossen wird. Viele Selbstständige kombinieren das mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den umfassenden Schutz.

Erklärung zum Krankentagegeld

GKV-Krankengeld vs. privates Krankentagegeld

Merkmal GKV-Krankengeld Privates Krankentagegeld
Verfügbar für Freiwillig GKV-Versicherte (mit Wahltarif) GKV- und PKV-Versicherte
Wartezeit/Karenz 42 Tage (ab 43. Tag) Wählbar: 14, 21, 28 oder 42 Tage
Höhe 70 % Brutto, max. 135,63 Euro/Tag Frei wählbar (z.B. 50, 100 oder 150 Euro/Tag)
Dauer Max. 78 Wochen für dieselbe Erkrankung Unbegrenzt (bis Berufsunfähigkeit)
Kosten +0,6 Prozentpunkte auf GKV-Beitrag Separater Beitrag, je nach Karenz und Alter

Was kostet privates Krankentagegeld?

Die Beiträge hängen von der Karenzzeit und dem Alter ab. Richtwerte für 100 Euro tägliches Krankentagegeld (Alter 35):

Karenzzeit Monatlicher Beitrag ca.
14 Tage 42 Euro
21 Tage 36 Euro
28 Tage 32 Euro
42 Tage 22 Euro

Für Versicherte über 40 erhöht sich der Beitrag um etwa 15 %, über 50 um etwa 35 %. Die genauen Konditionen hängen vom Versicherer und Tarif ab.

Die richtige Karenzzeit wählen

Die Karenzzeit bestimmt, ab welchem Krankheitstag die Versicherung zahlt. Je kürzer die Karenz, desto teurer der Beitrag, aber desto schneller fließt Geld.

Weniger als 1 Monatsgehalt Rücklage: Karenzzeit 14 Tage empfohlen. Sie erhalten nach zwei Wochen Geld und überbrücken die Anfangsphase aus der Reserve.

1 bis 3 Monatsgehälter Rücklage: Karenzzeit 28 Tage ist ein guter Kompromiss. Günstigerer Beitrag als 14 Tage, Rücklage reicht für die erste Phase.

Mehr als 6 Monatsgehälter Rücklage: Karenzzeit 42 Tage möglich. Niedrigster Beitrag. Sinnvoll, wenn Sie selten krank sind und ein solides Polster haben.

Tagessatz bestimmen: Wie viel brauchen Sie?

Der Tagessatz sollte Ihre laufenden Fixkosten decken: Miete, Versicherungen, Kreditraten, Lebenshaltung. Nicht den vollen Umsatz, aber genug, um über die Krankheitsphase zu kommen. Besonders als angestellter Selbstständiger ist die genaue Berechnung wichtig.

Faustformel: Monatliche Fixkosten geteilt durch 30 ergibt den Mindest-Tagessatz. Bei 2.500 Euro Fixkosten sind das rund 84 Euro pro Tag. Runden Sie auf 100 Euro auf, um einen Puffer zu haben.

GKV-Krankengeld und privates KTG kombinieren

Eine effektive Strategie für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige: Nutzen Sie den GKV-Wahltarif (Krankengeld ab Tag 43, max. 135,63 Euro/Tag) und ergänzen Sie es mit einem privaten Krankentagegeld für die ersten 42 Tage (Karenz 14 Tage).

So schließen Sie die Lücke: Ab Tag 15 zahlt die private Versicherung. Ab Tag 43 zahlt zusätzlich oder alternativ die GKV. Die Kombination kostet mehr als eine einzelne Lösung, bietet aber den umfassendsten Schutz.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als PKV-Versicherter extra Krankentagegeld? expand_more
Ja. In der privaten Krankenversicherung ist Krankentagegeld nicht automatisch enthalten. Es ist ein separater Baustein, den Sie zusätzlich abschließen müssen.
Kann ich den Tagessatz später ändern? expand_more
In der Regel ja, nach oben allerdings oft nur mit erneuter Gesundheitsprüfung. Eine Senkung ist meist problemlos möglich.
Was passiert, wenn ich berufsunfähig werde? expand_more
Das Krankentagegeld deckt vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit endet der Anspruch. Für diesen Fall brauchen Sie eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ist Krankentagegeld steuerlich absetzbar? expand_more
Die Beiträge zum privaten Krankentagegeld sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Die Leistungen (das ausgezahlte Tagegeld) sind steuerfrei.

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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