PKV-Leistungen bei Schwangerschaft
Die private Krankenversicherung übernimmt je nach Tarif:
| Leistung | PKV Komfort | PKV Basis | GKV zum Vergleich |
|---|---|---|---|
| Vorsorgeuntersuchungen | Erweitert (mehr als gesetzliches Programm) | Gesetzliches Programm | Gesetzliches Vorsorgeprogramm |
| Hebammenleistungen | Vollständig | Vollständig | Vollständig |
| Entbindung | Freie Klinikwahl, Chefarzt, Einbettzimmer | Regelleistung | Regelleistung |
| Ultraschall | Auch zusätzliche Untersuchungen | Gesetzliches Minimum | 3 reguläre Ultraschall |
| Nachsorge | Vollständig, inkl. Hebamme | Vollständig | Vollständig |
Der wesentliche PKV-Vorteil bei der Schwangerschaft liegt in der erweiterten Vorsorge und der Wahlfreiheit bei der Entbindung. Medizinisch sind Sie in der privaten Krankenversicherung gut abgesichert.
Die finanzielle Lücke: Kein Einkommensersatz
Das Problem liegt nicht bei den medizinischen Kosten, sondern beim fehlenden Einkommen. Als privat versicherte Selbstständige erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld (das gibt es nur für GKV-versicherte Arbeitnehmerinnen) und keine Lohnfortzahlung.
Die Einkommenslücke umfasst typischerweise sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, in denen die meisten Selbstständigen nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Bei einem Nettoeinkommen von 3.500 Euro monatlich sind das 10.500 Euro für drei Monate.
Absicherungsstrategie
Baustein 1: Elterngeld (67 % des Nettoeinkommens, max. 1.800 Euro/Monat). Steht auch Selbstständigen zu. Beantragung nach der Geburt.
Baustein 2: Krankentagegeld (bei Komplikationen oder ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit). Muss vor der Schwangerschaft abgeschlossen sein.
Baustein 3: Rücklagen. Planen Sie mindestens drei Monatsgehälter als Reserve für die Zeit rund um die Geburt.
Baustein 4: PKV-Beitrag optimieren. Der PKV-Beitrag läuft während der Elternzeit weiter. Prüfen Sie einen Tarifwechsel nach § 204 VVG oder die Erhöhung der Selbstbeteiligung, um den Beitrag vorübergehend zu senken.
PKV-Beitrag für das Kind
In der privaten Krankenversicherung braucht Ihr Kind einen eigenen Vertrag. Der durchschnittliche Beitrag liegt bei 175 Euro monatlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung wäre das Kind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert (eigenes Einkommen des versicherten Elternteils unter 538 Euro).
Für Familien mit mehreren Kindern kann dieser Unterschied erheblich sein: Zwei Kinder in der PKV kosten 350 Euro monatlich, in der GKV null. Das sollten Sie in die langfristige KV-Kalkulation einbeziehen.